Beweismittel: Röhrenradio Wega 129 von 1964
Wir hatten kürzlich Gelegenheit, in einem Einspruchsverfahren ein Röhrenradio von 1964 als Stand der Technik entgegenzuhalten. Ein bildschönes Gerät mit warmem Klang in einem Holzgehäuse.
Relevant ist das magische Auge in der Gerätefront, eine spezielle Röhre, die ein variables Muster anzeigt, das bei der Senderabstimmung helfen soll.
Die Einspruchsabteilung und später auch die Beschwerdeabteilung waren der Auffassung, dass das Radio als Haushaltsgerät anzusehen ist. Die verbindliche Fassung des Patents war auf Englisch, wo ein “household device” genannt ist. Der englische Begriff hat einen breiteren Umfang hat als das deutsche “Haushaltsgerät” und umfasst nach einigen Definitionen auch Gegenstände wie eine Schere oder eine Kerze. Dass im deutschen Sprachgebrauch manchmal zwischen weißer Ware (Waschmaschinen, Geschirrspüler etc.) und brauner Ware (Radio, Fernseher, Unterhaltungselektronik) unterschieden wird, ist unproblematisch.
Vergnüglich war das Erläutern der alten Technik anhand des Schaltplans und des Geräts in situ. Dazu wurde das Wega in der Verhandlung ausprobiert, geöffnet und analysiert. Wir freuen uns, dass die Einspruchsabteilung vor der Analyse nicht zurückschreckte und den Aufwand nicht scheute. Wer von den Anwesenden wirklich verstanden hat, wie das Gerät genau arbeitet, darf sich natürlich jeder selbst überlegen. Die Gegenseite jedenfalls nicht, aber das ist ja auch ihre Aufgabe als Inhaberin. Wir lernen, dass alte Technik nicht zu unterschätzen ist und deren Kenntnis durchaus weiterhilft.
Wir lernen auch, dass die Bibliothek des Deutschen Museums einen sehr gut sortierten und weit zurückgehenden Fundus technischer Dokumentationen hat. In einer Seitenabteilung werden Werbeprospekte und andere Artefakte der Technik Geschichte gesammelt. Wer ein wenig Gefühl für die betroffene Technik hat, hat sehr gute Chancen, hier einen relevanten Stand der Technik zu finden, wenn es ihn gibt.