FAQs für Start-Ups und Einzelerfinder

Sebastian Birnbach

10. Januar 2023

F: Ich habe etwas erfunden und möchte die Idee mit einem Patent schützen. Was muss ich beachten?

A: Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung mit Ihrer Tätigkeit als Angestellter in Verbindung steht. In diesem Fall müssen Sie die Erfindung Ihrem Arbeitgeber melden und der Arbeitgeber muss sich entscheiden, ob er dafür ein Schutzrecht anmeldet oder Ihnen die Erfindung freigibt. Bei einer freien Erfindung sollten Sie abschätzen, ob Sie mit Ihrer Idee Geld verdienen können. Ein Patent gibt Ihnen nur das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung Ihrer Idee zu verbieten. Nutzen Sie die Erfindung nicht selbst, begründet das Patent zunächst keine Einnahmen.

F: Wie kann ich mit einem Patent Geld verdienen?

A: Am erfolgversprechendsten ist meist, wenn Sie Ihre Erfindung selbst vermarkten und sich Mitbewerber mit dem Patent auf Abstand halten. Sollte eine eigene Nutzung nicht möglich sein, können Sie Lizenzen anbieten oder das Patent insgesamt verkaufen. Einen Wert eines Patents zu bestimmen ist regelmäßig schwierig, meist geht man von dem Geld aus, das man durch Nutzung der Erfindung mehr verdienen kann als ohne die Erfindung. Große Summen werden für Patente und Lizenzen nur selten gezahlt.

F: Wie verkaufe ich meine Erfindung an ein bestehendes Unternehmen?

A: Manche großen Unternehmen kaufen auch externe Erfindungen. Um sicher beurteilen zu können, was von der Erfindung umfasst ist und was nicht, wird oft gefordert, dass die Erfindung bereits als Patent angemeldet (nicht erteilt) ist. Bevor Sie Unterlagen über Ihre Erfindung an ein Unternehmen senden, sollten Sie Kontakt aufnehmen. Viele Unternehmen senden unaufgefordert zugesandte Unterlagen ungeöffnet zurück, um nicht in den Verdacht der widerrechtlichen Entnahme zu kommen.

F: Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung und einem Patent?

A: Reichen Sie passende Unterlagen bei einem Patentamt ein und bezahlen Sie wenigstens die Anmeldegebühr (ab 40 € beim DPMA), so besteht eine Anmeldung und dieser wird ein Anmeldetag zuerkannt. Alles, was vor diesem Tag veröffentlicht wurde, zählt als Stand der Technik, alles danach berührt die Anmeldung nicht. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents gehört, dass die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch ist. Dazu wird die Anmeldung geprüft (ca. 450 € beim DPMA) und üblicherweise auch abgeändert. Das Prüfungsverfahren dauert in der Regel 1 – 3 Jahre. Bis zur Erteilung besteht kein nennenswerter Schutz für die Erfindung. Hat eine Anmeldung den Erteilungsprozess erfolgreich durchlaufen, so wird ein Patent erteilt, das die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche schützt. Der Schutz des Patents entfaltet sich erst, wenn das Patent erteilt und offiziell auf die Erteilung hingewiesen wurde. Der Schutz beschränkt sich auf den Wirkungsbereich des zuständigen Amts.

F: Gibt es eine internationale Anmeldung?

A: Mit der PCT-Anmeldung gibt es eine Art internationales Vorprüfungs-Verfahren. Die Erfindung wird vom Amt geprüft und der recherchierte Stand der Technik wird diskutiert. Auf diese Stellungnahme können Änderungen und eine Argumentation eingereicht werden. Optional kann das Verfahren erweitert werden, sodass der Prüfer auf die Änderungen und Argumente eingeht und eine weitere Stellungnahme erstellt. Ein Patent kann im PCT-Verfahren nicht erteilt werden aber man kann sich einen guten Start für ein anschließendes nationales Verfahren erarbeiten. Größter Vorteil des PCT-Verfahren ist, dass man ab der Anmeldung wenigstens 30 Monate Zeit hat, an den nationalen Ämtern weiter zu machen. Die PCT-Anmeldung lohnt sich, wenn man ohnehin in mehreren Ländern oder gar weltweit Schutz erreichen möchte.

F: Was macht ein Patent teuer?

A: Unter den Patentämtern ist das DPMA trotz seiner sehr guten Arbeit relativ günstig, andere Ämter wie das europäische Patentamt EPA oder das amerikanische Amt USPTO verlangen deutlich höhere Gebühren. Weitere Kosten entstehen durch einen Patentanwalt, der für Sie die Umsetzung der Erfindung in eine Anmeldung, das erfolgreiche Betreiben des Prüfungsverfahrens und, falls erforderlich, Angriff und Verteidigung aus dem Patent übernimmt. Melden Sie Ihre Erfindung noch an einem anderen Amt an, muss der Erteilungsprozess dort im Wesentlichen neu durchlaufen werden. Außerdem kann es bei einer Anmeldung oder Validierung im Ausland erforderlich sein, einen nationalen Vertreter zu bestellen, der Sie vor dem dortigen Amt vertritt. Darüber hinaus ist an jedem Amt eine Jahresgebühr zu entrichten, deren Höhemit der Zahl der Patentjahre ansteigt (Stand 2022 in Deutschland: von 70 € im 3. Patentjahr bis 2030 € im 20. Patentjahr).

F: Kann ich ein Patent auch selbst anmelden?

A: Absolut. Das DPMA ermutigt private Erfinder dazu und bietet eine Reihe von Hinweisen und Unterstützungen an. Beispielsweise können Sie dort eine kostenlose 30-minütige Beratung durch einen Patentanwalt erhalten. Möglicherweise kommt auch ein anderes Schutzrecht für Ihre Idee in Frage, beispielsweise als Marke, Gebrauchsmuster oder Design.

F: Mit wem kann ich sonst über meine Erfindungen sprechen?

Es gibt den Erfinder-Verein München e. V., der Ihnen sicher interessante Tipps geben kann. Es gibt auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell ist, Anmeldungen aufzukaufen und zu verwerten. Informieren Sie sich vorher, ob es sich um ein seriöses Unternehmen oder einen Patent-Troll handelt.

F: Gibt es einen Mittelweg zwischen hohen Patentkosten und gar keinem Schutz?

A: Sie können Ihre Erfindung zum Patent anmelden und die Anmeldung einem Unternehmen anbieten. Sie können die Anmeldung für einen Interessenten interessanter machen, indem Sie das Amt den Stand der Technik recherchieren lassen und das (hoffentlich positive) Rechercheergebnis beifügen. Für die Recherche braucht das Amt in der Regel 10 Monate. Den höchsten Marktwert hat die Anmeldung wegen des Prioritätsrechts bevor sie 12 Monate alt ist.

F: Was ist ein Prioritätsrecht?

A: Patentämter weltweit haben sich verpflichtet, eine nationale Patentanmeldung auf der Basis einer ausländischenErstanmeldung zu akzeptieren, wobei der Zeitrang der ersten Anmeldung übernommen wird. Dieses Recht kann nur im ersten Jahr ab dem Anmeldetag der Erstanmeldung ausgeübt werden.

F: Wie viele Patente braucht eine gute Idee?

A: Das hängt von der Branche und von Ihren Mitbewerbern ab. Verdienen Sie Geld mit einem durch ein Patent geschützten Gegenstand, dann können sich weitere Patente auf Folgeentwicklungen lohnen. Das ist häufig bei erfolgreichen Start-Ups der Fall, wenn man an der Umsetzung einer ursprünglichen Idee lernt und weitere Erfindungen macht. Wenn Sie verhindern wollen, dass Sie von einem großen Unternehmen bedrängt werden, sollten Sie ein Patent-Portfolio anlegen und pflegen. Verfolgen Sie außerdem aufmerksam das Anmeldeverhalten Ihrer Mitbewerber.

Bei allen Ihren Vorhaben rund um technische Schutzrechte beraten und unterstützen wir Sie gern!

Mehr News vom Zweibrücken-IP Blog

Immer auf dem aktuellen Stand bleiben: Hier finden Sie alle News aus dem Hause Zweibrücken IP. Von aktuellen Bewegungen im Patentrecht, über kanzlei-interne Neuigkeiten, hinzu Kommentaren.

Zum Blog